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Corona-Versicherung für Kreditkarten-Kunden: Der Zusatzschutz für Ihre Reise
- Versicherungsschutz bei COVID-19-Erkrankungen und Quarantäne-Maßnahmen
- Erstattung der Stornokosten
- Schutz bei Umbuchung und Reise-Abbruch
Leistungsumfang: Das sichert Ihre Corona-Versicherung ab
- Stornierungskosten
- Umbuchungskosten
- Verspätete Rückreise
- Quarantäne durch Infektions-Verdacht
Was kostet der COVID-Zusatzschutz für meine Reiseversicherung?










Wann leistet der COVID-19 Protect plus?
Klicken Sie auf die Situation, die Sie interessiert, und erfahren Sie in welchen Fällen unser COVID-Schutz zum Beispiel weiterhelfen kann.
Häufige Fragen zur URV COVID-19 Protect plus
- Warum ist eine Corona-Versicherung wichtig?
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Sie planen gerade Ihren nächsten Urlaub? Aber was, wenn Sie oder Ihre Reisegefährten vor oder während Ihres Urlaubs an Corona erkranken? In diesem Fall greifen nicht immer alle Leistungen der klassischen Reiserücktrittsversicherung. Warum? Corona ist derzeit als Pandemie eingestuft. Als solche ist sie nicht im regulären Versicherungsschutz enthalten. Unsere Corona-Versicherung COVID-19 Protect plus rüstet Ihren Reiseschutz während der Pandemie auf – bei coronabedingter Stornierung, einer verspäteten Rückreise im Krankheitsfall oder Quarantäne-Maßnahmen.
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- Bis wann kann ich den COVID-Zusatzschutz abschließen?
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Besteht der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittskosten-Versicherung für die gebuchte Reise über die Kreditkarte bei der URV, können Sie den Ergänzungstarif bis spätestens 30 Tage vor Reise-Antritt hinzubuchen.
Haben Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht? Dann ist der Abschluss des Ergänzungstarifs nur am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage möglich.
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- Kann ich die COVID-19 Protect plus auch ohne URV-Reiseversicherung buchen?
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Leider nicht. Den COVID-Ergänzungstarif können Sie nur nutzen, wenn die Reiserücktrittskosten-Versicherung, welche in Ihrer Kreditkarte enthalten ist, bei der URV besteht.
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- Wer zählt zu meinen Risikopersonen?
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Zu Ihren Risikopersonen zählen wir zum Beispiel
- Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner
- Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkel
- Schwiegereltern, Schwiegersöhne und –töchter
- Stiefeltern / -kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder
Eine komplette Aufstellung der Risikopersonen finden Sie in Ihrem Bedingungswerk der Reiserücktrittskosten-Versicherung.
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- Was ist, wenn ich oder eine meiner Risikopersonen an Corona erkranke und wir unsere Reise stornieren müssen?
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Wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem Reiseanbieter ab.
Die entstehenden Kosten für eine Stornierung müssen Sie zunächst vorauszahlen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Belege mit den kompletten Buchungsunterlagen, dem Versicherungsnachweis und einen Beleg bei uns ein, aus dem das Erkrankungsdatum und die Diagnose COVID-19 hervorgeht. Das kann ein ärztlicher Attest, ein Laborbefund oder behördliche Bestätigungen der Erkrankung sein. Sollten Sie individuell und persönlich angeordnet in Quarantäne müssen, können Sie uns diese durch einen behördlichen Beleg über die Dauer und den Grund der Quarantäne nachweisen.
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- Was ist, wenn ich oder eine meiner mitreisenden Risikopersonen eine Quarantäne angeordnet bekomme und wir die Reise stornieren müssen?
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- Ich bin bereits über eine Kreditkarte bei der URV für den Fall eines Reiserücktritts versichert. Kann ich mich zusätzlich auch gegen eine COVID-Erkrankung versichern?
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Das kommt darauf an. Wichtig ist zum einen, dass Sie Besitzer einer Kreditkarte Gold oder Platinum (Visa und MasterCard) sind. Zum anderen ist notwendig, dass die in der Kreditkarte enthaltene Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der URV besteht.
In unserer Übersicht können Sie vorab feststellen, ob Ihre Sparkasse dabei ist:
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Unsicher, wie Sie sich beispielsweise bei Krankheit verhalten sollen? Bei Fragen hilft Ihnen vor Ihrem Urlaub unser Stornokompass weiter.
Ihnen ist im Urlaub tatsächlich was zugestoßen? Unser Notfall-Service unterstützt Sie bei den nächsten Schritten – rund um die Uhr.
Zurück Zuhause? Wenn Kosten angefallen sind, können Sie nach Ihrem Urlaub den Schaden ganz einfach über unsere Online-Formulare nutzen. Wir erstatten dann Ihre Aufwände.