Stornierungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Wenn die Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wurde.
- Wenn eine Umbuchung erfolgt und eine neue Versicherung bei der URV abgeschlossen wird.
- Wenn bei Abschluss der Versicherung bereits eine anderweitige Versicherung bestand.
- Eine bereits abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann bis Reiseantritt in ein Versicherungspaket inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung umgewandelt werden.
Stornierungen in der Auslandsreise-Krankenversicherung sind bis zum Tag der Abreise möglich.
Bitte beachten: abweichende Bedingungen in der Jahres-Reiserücktritt plus und Travel-Jahres-Paket plus!