Stornierungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Wenn die Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wurde.
- Wenn eine Umbuchung erfolgt und eine neue Versicherung bei der URV abgeschlossen wird.
- Wenn bei Abschluss der Versicherung bereits eine anderweitige Versicherung bestand.
- Eine bereits abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann bis Reiseantritt in ein Versicherungspaket inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung umgewandelt werden.
Stornierungen in der Auslandsreise-Krankenversicherung sind bis zum Tag der Abreise möglich.
Bitte beachten: abweichende Bedingungen in der Jahres-Reiserücktritt plus und Travel-Jahres-Paket plus!
Welche Unterlagen im Schadenfall?
Für die Auslandsreise-Krankenversicherung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Originalrechnungen mit folgenden Angaben: Name der behandelten Person, Bezeichnung der Erkrankung, Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen; aus den Rezepten müssen das verordnete Medikament, der Preis und der Stempel der Apotheke deutlich hervorgehen.
- Kopie Versicherungsnachweis
- Bankverbindung