Ich kann meine Reise nicht antreten. Wie soll ich mich nun verhalten?
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reise schnellstmöglich bei Ihrem Reiseveranstalter, Reisebüro, Vermieter oder Ihrer Fluggesellschaft zu stornieren. Wenn Sie mit der Stornierung warten, kann dies zu steigenden Kosten führen, die im Zweifel nicht durch die Reiseversicherung übernommen werden können
Ich bin unsicher, ob ich meine Reise antreten kann oder absagen muss. Was soll ich tun?
Falls der Urlaub wegen einer Erkrankung auf der Kippe steht und Sie unsicher sind, ob Sie die Reise stornieren sollten oder doch noch abwarten können, nutzen Sie gerne unseren Service Stornokompass. Wir beraten Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Steigen die Kosten nach unserer Beratung übernehmen wir dieses Risiko für Sie.
Zum Stornokompass
Welche Unterlagen muss ich im Schadenfall einreichen?
Wir benötigen Ihren Versicherungsnachweis, die Buchungsbestätigung und Stornokostenrechnung der Reise, einen Nachweis über den versicherten Rücktrittsgrund (z.B. ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten) sowie Ihre Bankverbindung für die Erstattung.
Für unsere Unterlagen reicht eine Kopie der Belege aus – die Originale können bei Ihnen verbleiben.
Auf welchem Weg kann meine Schadenmeldung erfolgen?
Wenn es schnell und einfach gehen soll, nutzen Sie unsere Online-Schadenmeldung, um Ihren Schaden zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Sie werden ganz einfach durch den Prozess der Schadenmeldung geführt.
Zur Online-Schadenmeldung für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Zur Online-Schadenmeldung für die Reisegepäck-Versicherung
Zur Online-Schadenmeldung für die Auslandskrankenversicherung
Natürlich können Sie uns den Schaden auch auf dem Postweg oder per Mail einreichen.
Hier finden Sie unsere Vorlagen:
Schadenmeldung Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung
PDF, ca. 368 KB
Schadenmeldung Reisegepäck-Versicherung
PDF, ca. 236 KB
Schadenmeldung Auslandskrankenversicherung
PDF, ca. 214 KB
Wie lange habe ich Zeit die Schadenunterlagen einzureichen?
Sollten sich Verzögerungen bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen ergeben, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie haben 3 Jahre Zeit, Ihre Ansprüche bei uns geltend zu machen.
Was soll ich tun, wenn meine Schadenunterlagen noch nicht vollständig sind?
Da die abschließende Bearbeitung erst nach Vorlage aller relevanten Unterlagen erfolgen kann, empfehlen wir Ihnen, uns die Unterlagen erst dann einzureichen, wenn sie vollständig sind.
Wie lange dauert es nach Einreichung der Unterlagen bis Sie sich bei mir melden?
Wir tun unser Bestes, um jeden Vorgang so schnell wie möglich zu bearbeiten. Unser Ziel ist es, Ihren Schadenvorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund der saisonalen Hochphase kann die Bearbeitung in Einzelfällen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen in jedem Fall unaufgefordert auf Sie zu.
Muss ich am Wochenende einen Arzt aufsuchen, wenn ich erkranke und die Reise deswegen nicht antreten kann?
Wir benötigen einen Nachweis, dass spätestens am Tag des Reisebeginns ein versichertes Ereignis vorliegt. Beginnt die Reise am Wochenende oder einem Feiertag, suchen Sie bitte einen ärztlichen Bereitschaftsdienst oder eine Notfallambulanz auf.
Brauchen Sie die ärztlichen Atteste und Buchungsunterlagen im Original oder genügen Ihnen auch Kopien?
Wir benötigen keine Originalunterlagen. Wenn Sie uns die benötigten Unterlagen in Kopie zukommen lassen, reicht das vollkommen aus. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Schadenmeldung, um die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Zur Online-Schadenmeldung für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Natürlich können Sie uns den Schaden auch auf dem Postweg oder per Mail einreichen.
Hier finden Sie unsere Vorlagen:
Schadenmeldung Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung
Ich habe Ihnen kürzlich einen Schaden gemeldet und möchte nun weitere Unterlagen nachreichen. Wie kann ich das tun?
Sie können uns weitere Unterlagen an schaden@urv.de mailen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherungsnummer angeben. Sind Sie über eine Kreditkarte versichert, teilen Sie uns bitte Ihre Kreditkartennummer mit (um Ihre Daten zu schützen, geben Sie bitte nur die ersten sechs und die letzten vier Stellen Ihrer 16-stelligen Kartennummer an).
Ich kann einen Flug nicht antreten. Leider hat die Fluggesellschaft mir bisher keine Stornokostenrechnung ausgestellt. Wie soll ich mich nun verhalten?
Bei Nichtantritt eines Fluges nimmt die Fluggesellschaft eine Rückerstattung der Flugsteuern und Gebühren vor. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Fluggesellschaft.
Über die Höhe der Rückerstattung benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (z.B. die Gutschrift oder die Stornokostenrechnung der Fluggesellschaft; eine Kopie der Kreditkartenabrechnung oder des Kontoauszuges, woraus die Rückerstattung hervorgeht).