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Einmalige Absicherung Ihres Reisegepäcks

Reise­gepäck-Versicherung

Wir zahlen bei Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck Für private Reisen und Geschäftsreisen Keine Selbstbeteiligung Preis berechnen Online abschließen

Für wen eignet sich die Reisegepäck-Versicherung?

Singles & Paare Familien mit Kindern Seniorinnen und Senioren
Ob Koffer beschädigt, verloren oder verspätet: Mit unserer Reisegepäck-Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Wir ersetzen den Schaden oder erstatten notwendige Ersatzkäufe – unkompliziert und weltweit. Die Reisegepäck-Versicherung können Sie bis 1 Tag vor Beginn der Reise abschließen.

Unsere Reisegepäck-Versicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Weltweiter Schutz für Ihr Reisegepäck

Leistungen bei Verlust und Beschädigung von mitgeführtem und aufgegebenem Gepäck.

Günstiger Schutz ab 39 € pro Person

Mit einem attraktiven Beitrag sind Sie auf Ihrer Reise rundum abgesichert versichert.

Für private Reisen und Geschäftsreisen

Egal, welche Reise Sie unternehmen, Ihr Gepäck ist abgesichert – ohne Selbstbeteiligung.

Vertrauen für Ihren Reise­schutz

Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen.
Echte Erfahrungsberichte schaffen Transparenz und Orientierung. So gewinnen Sie Sicherheit bei der Wahl Ihrer Reiseversicherung. Verlassen Sie sich auf eine Absicherung, der viele Menschen bereits vertrauen.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

So einfach kommen Sie zu Ihrer Reisegepäck-Versicherung

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Meist gestellte Fragen zur Reisegepäckversicherung

Was deckt eine Reisegepäckversicherung ab und wann greift sie?

Die Reisegepäckversicherung schützt Ihr Reisegepäck, wenn es während einer versicherten Reise abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird.
Versicherungsschutz besteht unter anderem bei Diebstahl, Raub, Schäden durch einen Unfall des Transportmittels oder durch Naturereignisse wie Sturm oder Überschwemmung. Auch Schäden während der Aufbewahrung bei einem Beförderungsunternehmen, einem Beherbergungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung sind versichert. Erreicht aufgegebenes Gepäck den Urlaubsort mit mindestens 24 Stunden Verspätung, werden außerdem notwendige Ersatzkäufe bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen erstattet.

Welche Gegenstände sind versichert und gibt es Wertgrenzen?

Versichert sind grundsätzlich persönliche Reisegegenstände sowie amtliche Ausweise, Führerscheine und Visa. Für bestimmte Gegenstände gelten Höchstgrenzen. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall sind beispielsweise bis 50 % der Versicherungssumme versichert, wenn sie sicher verwahrt oder persönlich mitgeführt werden.
Elektronische Geräte wie Laptops oder Kameras sind ebenfalls bis 50 % der Versicherungssumme versichert, jedoch nur, wenn sie nicht als aufgegebenes Reisegepäck transportiert werden. Für Smartphones gilt eine Höchstgrenze von 20 % der Versicherungssumme. Nicht versichert sind unter anderem Bargeld, Wertpapiere, Fahrkarten sowie Schäden durch Vergessen oder Verlieren.

Was muss ich im Schadensfall tun, um Leistungen zu erhalten?

Melden Sie Diebstahl, Raub oder Brandschäden unverzüglich bei der örtlichen Polizei und lassen Sie sich den Schaden schriftlich bestätigen.
Geht aufgegebenes Gepäck verloren oder wird es beschädigt, muss der Schaden außerdem sofort beim Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb oder der Gepäckaufbewahrung gemeldet und schriftlich bestätigt werden. Bewahren Sie Rechnungen und Belege auf und dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau. Bei verspätetem Gepäck benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung des Beförderungsunternehmens sowie die Belege für notwendige Ersatzkäufe. Anschließend melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. 
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Reisegepäck-Versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Fluggäste waren 2025 weltweit unterwegs – so viele wie nie zuvor. Mit der steigenden Zahl an Reisen wächst auch die Bedeutung eines zuverlässigen Gepäckschutzes.
aufgegebenen Gepäckstücken wurden 2025 weltweit verspätet ausgeliefert, beschädigt oder gingen verloren. 
Gepäckprobleme entstehen durch verspätet ausgelieferte Gepäckstücke – sie sind damit deutlich häufiger als dauerhaft verlorenes Gepäck oder Beschädigungen.

Sie wollen mehr zur Reisegepäck­versicherung erfahren?

Was deckt die Versicherung ab? Leistungsbeispiele Versicherungsfall melden – so geht’s! Häufig gestellte Fragen & Downloads

Was deckt eine Reisegepäck-Versicherung ab?

Was ist versichert?

Versichert ist Ihr gesamtes Reisegepäck bis zu 3.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 6.000 Euro für Paare und Familien je versicherter Reise.
Persönliche Gegenstände des Reisebedarfs (mitgeführt, am Körper getragen oder mit einem üblichen Verkehrsmittel transportiert) Amtliche Ausweise, Führerscheine und Visa

Welche Einschränkungen gibt es?

Eingeschränkt versichert sind folgende Sachen – die vereinbarte Versicherungssumme ist der Versicherungsbestätigung zu entnehmen:
Während der Reise gekaufte Geschenke und Reiseandenken: bis zu 10 % der Versicherungssumme Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall (bei Aufbewahrung im Safe oder sicherem Mitführen im persönlichen Gewahrsam): bis zu 50 % der Versicherungssumme Sportgeräte und Zubehör (außer während der Nutzung): bis zu 50 % der Versicherungssumme; zusätzlich Erstattung von Miet- oder Reparaturkosten bis 100 € für Einzelpersonen bzw. 200 € für Paare und Familien Kameras, Actioncams, Laptops, Tablets, Drohnen und andere elektronische Geräte (nicht als aufgegebenes Reisegepäck): bis zu 50 % der Versicherungssumme Mobiltelefone und Smartphones (nicht als aufgegebenes Reisegepäck): bis zu 20 % der Versicherungssumme

Was zahlt die Reise­gepäck­versicherung nicht?

Hörgeräte, Prothesen, Brillen und Kontaktlinsen Rollstühle und andere Mobilitätshilfen motorgetriebene und motorunterstützende Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge samt Zubehör und Ausrüstung Schusswaffen jeder Art einschließlich Zubehör und Munition Tiere, auch Trophäen Antiquitäten und Kunstgegenstände Geschäfts- oder Handelsgüter sowie Güter, die nicht Ihr Eigentum sind Geld, Wertpapiere, Kreditkarten, Fahrkarten, Tickets, Urkunden, Pelze, Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen, Führerscheinen und Visa Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen; Verlieren Vermögensfolgeschäden

Leistungs­­beispiele zur Reise­­gepäck-Versicherung

Reisegepäck wird gestohlen

Julia wird während ihrer Städtereise die Reisetasche gestohlen. Kleidung, Schuhe und Reiseutensilien hatten zum Schadenszeitpunkt einen Zeitwert von 1.250 Euro. 
Eigenanteil: 0 €

Gepäck verspätet sich

Nach der Ankunft in Kanada trifft Michaels Koffer mehr als 24 Stunden später ein. Er kauft Kleidung und Hygieneartikel für 180 Euro.
Eigenanteil: 0 €

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Häufig gestellte Fragen & Downloads

Bis zu welcher Höhe ist mein Gepäck versichert?
Die Reisegepäckversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese beträgt bis zu 3.000 Euro für Einzelpersonen und bis zu 6.000 Euro für Paare und Familien je versicherter Reise. Für bestimmte Gegenstände gelten besondere Entschädigungsgrenzen. So sind beispielsweise Schmuck sowie elektronische Geräte nur bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme versichert. 
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Diebstahl außerhalb des Hotels?
Ja. Versicherungsschutz besteht nicht nur im Hotel. Versichert ist Reisegepäck beispielsweise auch während des Transports oder wenn es sich im persönlichen Gewahrsam befindet und durch eine Straftat eines Dritten, etwa einen Diebstahl oder Raub, abhandenkommt. Auch Gepäck in verschlossenen Fahrzeugen kann unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein.
Welche Dokumente benötige ich für eine Schadenmeldung?
Je nach Schadenfall werden unterschiedliche Nachweise benötigt. Dazu gehören beispielsweise Kaufbelege der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände, eine schriftliche Bestätigung der Polizei bei Diebstahl oder Raub sowie Schadenbestätigungen des Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs oder der Gepäckaufbewahrung. Bei verspätetem Gepäck werden zusätzlich die Bestätigung der Verspätung sowie Belege für notwendige Ersatzkäufe benötigt. 
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Reisen ins Ausland?
Ja. Die Reisegepäckversicherung gilt für private und beruflich veranlasste Reisen im In- und Ausland. Innerhalb Deutschlands besteht Versicherungsschutz bei Reisen, deren Ziel mehr als 50 Kilometer vom Wohn- oder Arbeitsort entfernt liegt.
Kann ich die Reisegepäckversicherung für alle Reisedauern abschließen?
Die Reisegepäckversicherung gilt für einzelne Reisen bis zu einer Dauer von 90 Tagen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Reiseantritt und endet mit dem Ende der Reise, spätestens jedoch nach 90 Tagen. Wurde die Reise bereits gebucht, muss die Versicherung vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Versicherungsbedingungen: Reisegepäck
PDF, ca. 228 KB
Barrierefreie Produktinformation: Reisegepäck
PDF, ca. 353 KB

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