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FAQ-Portal für Vertriebspartner

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für Stornierungen von Versicherungsvorgängen?
Stornierungen in der Auslandsreise-Krankenversicherung sind bis zum Tag der Abreise möglich. Stornierungen von Reiserücktrittversicherungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: Wenn die Reise vom Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reisebeginn abgesagt wurde. Wenn eine Umbuchung erfolgt und eine neue Versicherung bei der URV abgeschlossen wird. Wenn bei Abschluss der Versicherung bereits eine anderweitige Versicherung bei der URV bestand. Für den Widerruf eines Versicherungsabschlusses steht Ihnen dieses Formular zur Verfügung.
Was sind Expediententarife?
Auf alle Versicherungsprodukte der URV bekommen Sie als unsere Vertriebspartner bis zu 20 % Rabatt. Sprechen Sie uns gerne darauf an, unsere Vertriebsbeauftragen helfen Ihnen gerne weiter.
Als was wird Familie definiert?
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Geschlecht, mit oder ohne Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag). Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Für die Wahl eines altersabhängigen Tarifs ist das Alter der ältesten zu versichernden Person maßgeblich.
Wie erhalte ich eine Genehmigungsnummer?
Für die Erteilung einer Genehmigungsnummer füllen Sie bitte nachfolgendes Formular aus.
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Kann der Kunde sich dagegen absichern, wenn eine Reise durch den Ausfall eines Reiseleiters nicht zustande kommt?
Sofern bei Ausfall des Reiseleiters die Durchführung oder Fortsetzung der Gruppenreise unmöglich wird, kann dieses spezielle Risiko gesondert abgesichert werden. Dazu muss der Reiseleiter - zusätzlich zu den einzelnen Teilnehmern - den vollen Reisepreis der Reisegruppe mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Rückreiseschutz absichern. Höchstversicherungssumme für das Reiseleiter-Risiko: 30.000 € (Gesamtpreis je Gruppe).
Wo kann ich Material bestellen?
Bitte bestellen Sie Vertriebsmaterial hier.
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Ab wann gilt die Reise als angetreten?
Die Reise gilt als angetreten, wenn bei Pauschal-, Baustein- oder Individualreisen, unabhängig von der Anzahl der Leistungsträger, die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird. Bei Bausteinbuchungen gilt die versicherte Reise in ihrer Gesamtheit mit Antritt des ersten Bausteins als angetreten. Stornokosten für noch nicht in Anspruch genommene Bausteine werden nicht erstattet. Als Antritt der Reise gilt im Einzelnen: • Flugreisen: Check-in; bei Vorab-Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag • Schiffsreisen: Einschiffung (Check-in auf dem Schiff ohne gebuchte Anreise) • Autoreisen: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils. Bei Anreise mit eigenem Pkw gilt der Antritt der ersten gebuchten Reiseleistung, z. B. Übernahme der Ferienwohnung, Einchecken im Hotel • Busreisen: Einstieg in den Bus • Bahnreisen: Einstieg in den Zug • Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z.B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus, bei einer Fluganreise nach der Pass- oder Bordkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen aus der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, es können aber Kosten aus der Reise-AbbruchVersicherung geltend gemacht werden. • Die Reisegepäck-Versicherung beginnt mit dem Verlassen der Wohnung, alle anderen Versicherungen mit Reisebeginn.
Wie wird die Reisedauer bemessen?
Der Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Tag, eine Reise vom 06. bis 11. (5 Nächte / 6 Tage) beinhaltet demzufolge 6 Tage, die versichert werden müssen.
Wer zählt zu den Risikopersonen?
Risikopersonen sind versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. Aber: Haben mehr als sechs Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person als Risikopersonen. Risikopersonen sind: die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person oder einer versicherten mitreisenden Person diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
Was ist der Rückreise-Schutz?
Hier sind die entstandenen Mehrkosten bei vorzeitiger/verspäteter Rückreise gemeint und in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bereits inkludiert.
Kann der versicherte Reisepreis einer Jahresverssicherung unterjährig erhöht, verringert oder für einzelne Reisen aufgestockt werden?
Es ist möglich, den Reisepreis einer Jahresversicherung unterjährig zu erhöhen. Die unterjährige Verringerung des Reisepreises kann nur zum Ablaufdatum erfolgen. Wie sie dies am einfachsten für Ihren Kunden unterstützen, erklärt Ihnen unser Vertriebssupport oder Ihr Vertriebsbeauftragter der URV.
Können Reisende mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands versichert werden?
Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von höchstens 4 Monaten gilt: Versicherungsnehmer und versicherte Person kann auch sein, wer seine vertragliche Erklärung zum Abschluss des Versicherungsvertrags in der Bundesrepublik Deutschland vornimmt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat.
Bis zu welchem Reisepreis sind Reiserücktritt- oder Abbruchversicherungen möglich?
Wir können standardmäßig Reisen bis zu € 100.000 Reisepreis versichern.
Bis € 40.000 über die gängigen Buchungswege oder den Tippgeberlink. Ab € 40.001 - € 100.000  bietet unser Prestigeschutz flexible Lösungen und ist über einen einfachen Antrag abschließbar. 
Bei Interesse kontaktieren Sie gerne unseren Vertriebssupport oder Ihren Vertriebsbeauftragten der URV.  
Was fällt alles unter Schiffsreisen?
Schiffsreisen sind Kreuzfahrten, Fährpassagen, Bootsanmietungen, Boots-Charter, Segeltörns etc. und bereits im „Normal“-Tarif inkludiert.
Wann wird von Stiefeltern gesprochen?
Von Stiefeltern im Sinne der Tarifbedingungen kann nur gesprochen werden, wenn zwischen der Stiefmutter/dem Stiefvater und dem Elternteil eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.
In welchem Umfang werden Umbuchungsgebühren erstattet?
Umbuchungsgebühren werden bis zur Maximalhöhe der Stornogebühr erstattet.
Werden Vermittlungsentgelte oder Bearbeitungsgebühren erstattet?
Vermittlungsentgelte für Individualreisen oder Flugtickets, die bei der Buchung vereinbart und in der Versicherungssumme enthalten sind, werden im Versicherungsfall erstattet. Vermittlungsentgelte für Pauschal- oder Veranstalterreisen, sowie Bearbeitungsgebühren, die erst durch eine Stornierung der Reise anfallen, sind dagegen nicht versichert.
Was ist der Verspätungsschutz?
Erstattung der nachweislich entstandenen Mehrkosten, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird. Erstattet werden die Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären. Diese Leistung ist in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bereits inkludiert.
Wie wird der Zeitwert definiert?
Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

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