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Stornoanfrage

Stornierung eines Versicherungsvorgangs

Unter welchen Voraussetzungen sind Stornierungen möglich?
Stornierungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: Wenn die Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wurde. Wenn eine Umbuchung erfolgt und eine neue Versicherung bei der URV abgeschlossen wird. Wenn bei Abschluss der Versicherung bereits eine anderweitige Versicherung bestand. Eine bereits abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann bis Reiseantritt in ein Versicherungspaket inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung umgewandelt werden. Stornierungen in der Auslandsreise-Krankenversicherung sind bis zum Tag der Abreise möglich.  Bitte beachten: abweichende Bedingungen in der Jahres-Reiserücktritt plus und Travel-Jahres-Paket plus!
Welche Unterlagen werden für den Leistungsantrag bei der Auslandsreise­kranken­versicherung benötigt?
Bitte reichen Sie Ihre Schadenmeldung erst ein, wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und laden Sie diese bitte am Ende der Schadenmeldung hoch: Originalrechnungen mit folgenden Angaben:
Name der behandelten Person, Bezeichnung der Erkrankung, Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen; aus den Rezepten müssen das verordnete Medikament, der Preis und der Stempel der Apotheke deutlich hervorgehen.
Kopie Versicherungsnachweis Bankverbindung

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Fragen telefonisch stellen

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 - 16:00 Uhr.
+49 431 603-2978

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