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    Reisegepäck-Versicherung

    • Wir zahlen bei Verlust, Beschädigung und
      Verspätung von Gepäck
    • Für private Reisen und Geschäftsreisen
    • Keine Selbstbeteiligung
Ob Koffer beschädigt, verloren oder verspätet: Mit unserer Reisegepäck-Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Wir ersetzen den Schaden oder erstatten notwendige Ersatzkäufe – unkompliziert und weltweit.
Die Reisegepäck-Versicherung können Sie bis 1 Tag vor Beginn der Reise abschließen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Speziell für eine Reise
  • Abschließbar bis 1 Tag vor Reisebeginn
  • Unbegrenzte Reisedauer versicherbar
  • Versicherungssumme:
    • 3.000 € für Einzelpersonen
    • 6.000 € für Paare und Familien
  • Leistungen bei Verlust und Beschädigung von mitgeführtem und aufgegebenem Gepäck
  • Erstattung von Ersatzkäufen bei verspäteter Gepäckauslieferung

Was kostet die Reisegepäck-Versicherung:

einzelpersonen

39 € für Einzelpersonen

familien

94 € für Paare und Familien

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Was ist abgesichert

Gepäckverlust oder -beschädigung kommt häufiger vor, als man denkt – ob beim Umsteigen am Flughafen, durch unsachgemäße Behandlung oder bei Diebstahl im Hotel. Für folgende Kosten kommt die URV Reisegepäck-Versicherung auf:

  • Erstattung des Zeitwerts beschädigter oder verlorener Gegenstände
  • Übernahme notwendiger Ersatzkäufe (z. B. Kleidung, Hygieneartikel)
  • Amtliche Gebühren zur Wiederbeschaffung von Visa, Führerscheinen und amtlichen Ausweisen
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Was ist nicht abgesichert

Um den Beitrag in Grenzen zu halten, müssen wir einige Risiken vom Versicherungsschutz ausschließen. Nicht versichert sind unter anderem:

  • Hörgeräte, Prothesen, Brillen und Kontaktlinsen
  • Motorgetriebene und motorunterstützende Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge mit Zubehör
  • Schäden durch Vergessen; Liegen-, Hängen- Stehenlassen; Verlieren
  • Geld, Wertpapiere, Kreditkarten, Fahrkarten, Tickets

Fragen und Antworten zur URV Reisegepäck-Versicherung

Für welche Reisen kann die Gepäckversicherung abgeschlossen werden?
  • Die Gepäckversicherung kann für alle privaten und beruflichen Reisen abgeschlossen werden.
Bis wann muss die Versicherung abgeschlossen werden?
  • Ein Abschluss ist bis 1 Tag vor Reiseantritt möglich.
Sind Handys mitversichert?
  • Mobiltelefone und Smartphones einschließlich Zubehör sind bis zu 20 % der Versicherungssumme versichert, wenn sie nicht als Reisegepäck aufgegeben sind. Sind Mobiltelefone und Smartphones als Reisegepäck aufgegeben, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Bei Schäden an aufgegebenem Reisegepäck, sollte der Schaden unverzüglich beim Beförderungsunternehmen (z.B. der Fluggesellschaft) angezeigt werden. Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl) sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
    Die benötigten Unterlagen können Sie uns ganz einfach über unsere Online Schadenmeldung übermitteln.

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reiseservice@urv.de

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+49 681 844-7555

Montag - Freitag, 08.00 - 18.00 Uhr