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Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz
Fragen und Antworten zur URV Reiserücktrittsversicherung
- Was ist, wenn ich meine Reise wegen einer COVID-Erkrankung nicht antreten kann oder ich während des Urlaubs an Corona erkranke?
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Während einer Pandemie, wie COVID-19, greifen die Leistungen der klassischen Reiserücktrittsversicherung nicht. Damit Sie bei einer Erkrankung an COVID-19 vor oder während des Urlaubs dennoch geschützt sind, können Sie sich mit unserem Tarif COVID-19 Protect plus zusätzlich absichern.
COVID-19 Protect plus ist ein Kombi-Schutz für die Reiserücktrittsversicherung und das Travel-Paket. Den Tarif können Sie daher taggleich mit einer URV Reiseversicherung abschließen. Hatten Sie bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung eine Jahres-Reiserücktrittskosten-Versicherung bei uns? Dann können Sie den COVID-19 Protect plus bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen.
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- Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz besteht für ein Jahr ab Versicherungsbeginn und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat vor Versicherungsende in Textform gekündigt wird. Sollten Sie während dieser Zeit dauerhaft aus Deutschland auswandern, endet damit der Versicherungsschutz vorzeitig.
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- Was, wenn meine Versicherungssumme für eine gebuchte Reise nicht ausreicht?
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Falls Sie bereits eine Jahresversicherung bei der URV abgeschlossen haben, kann die Versicherungssumme durch den Abschluss einer separaten Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für diese eine Reise aufgestockt werden.
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- Was ist zu tun, wenn ich eine Reise stornieren, umbuchen oder abbrechen muss?
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Wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem Reiseanbieter ab.
Die entstehenden Kosten für eine Stornierung müssen Sie zunächst vorauszahlen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Belege mit den kompletten Buchungsunterlagen, dem Versicherungsnachweis und einen Beleg bei uns ein, aus dem das Erkrankungsdatum und die Diagnose COVID-19 hervorgeht. Das kann ein ärztlicher Attest, ein Laborbefund oder behördliche Bestätigungen der Erkrankung sein. Sollten Sie individuell und persönlich angeordnet in Quarantäne müssen, können Sie uns diese durch einen behördlichen Beleg über die Dauer und den Grund der Quarantäne nachweisen.
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- Wo kann ich mir die Tarifdetails und Versicherungsbedingungen herunterladen?
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Alle Versicherungsbedingungen und Tarifdetails finden Sie im Versicherungsschein. Alle Produkt-Infos zusammengefasst gibts im Informationsblatt.
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Unsicher, wie Sie sich beispielsweise bei Krankheit verhalten sollen? Bei Fragen hilft Ihnen vor Ihrem Urlaub unser Stornokompass weiter.
Ihnen ist im Urlaub tatsächlich was zugestoßen? Unser Notfall-Service unterstützt Sie bei den nächsten Schritten – rund um die Uhr.
Zurück Zuhause? Wenn Kosten angefallen sind, können Sie nach Ihrem Urlaub den Schaden ganz einfach über unsere Online-Formulare nutzen. Wir erstatten dann Ihre Aufwände.