Ihre Schadenunterlagen online zur URV schicken

Um Ihren Schaden der URV zu melden, gibt es einen besseren Weg als den Postversand. Statt Papierkram und dicker Briefumschläge können Sie ein schlankes Online-Formular nutzen. Tragen Sie einfach die betreffenden Informationen ein und hängen Sie die nötigen Unterlagen an. Für alle Versicherungen der URV – ob Reiserücktritt, Gepäckverlust oder Krankheitsfall – finden Sie die passende Möglichkeit zur Schadenmeldung oder zum Leistungsantrag.
Zur online Schadenmeldung Reiserücktrittsversicherung

Schadenmeldung Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Zur Online-Schadenmeldung

 

Zur online Schadenmeldung Reisegepäck

Schadenmeldung Reisegepäck-Versicherung

Zur Online-Schadenmeldung

 

zur Schadenmeldung Auslandskrankenversicherung

Schadenmeldung Auslandskrankenversicherung

Zur Online-Schadenmeldung

Fragen und Antworten zur Schadenmeldung

Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Schadenmeldung.

Wie sollte ich im Schadenfall am besten vorgehen?
  • Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie uns möglichst zeitnah über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren.
Bitte nehmen Sie im besten Fall sofort Kontakt zu uns auf, wenn Sie aufgrund eines versicherten Grundes eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.

    Wir wissen: Das ist nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Häufig ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In solchen Fällen unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – sie nimmt Ihnen vielleicht nicht alle Sorgen, aber zumindest die Ungewissheit.
    Machen Sie sich das Leben einfacher und kontaktieren Sie im Zweifel unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.
    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass.
    Tritt ein Schaden- oder Leistungsfall ein, bitten wir Sie, uns die Situation detailliert darzulegen. Bitte schicken Sie uns auch entsprechende Nachweise des Schadens- oder Leistungsfalles, damit wir Ihre Ansprüche bearbeiten können. Unsere Online-Schadenmeldungen führen Sie Schritt für Schritt unkompliziert zum Ziel:
Wie kann ich meinen Schaden melden?
Welche Nachweise muss ich zusammen mit der Schadenmeldung einreichen?
  • Um Ihren Schaden- oder Leistungsfall schnell und zuverlässig bearbeiten zu können, benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen. Anhand dieser Unterlagen überprüfen wir den Schadenfall und die von Ihnen eingereichten Kosten und Leistungsansprüche. Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung Ihres Schadens leider nicht möglich.
    Bitte laden Sie im Rahmen Ihrer Schadenmeldung folgende Dokumente hoch bzw. reichen Sie diese ein:
    • Ihren Versicherungsnachweis
    • die Buchungsbestätigung der Reise
    • einen Nachweis über den Grund der Reisestornierung, der Umbuchung, des Reiseabbruchs oder des verspäteten Reiseantritts
    • Rechnungen und Belege über die entstandenen Kosten

    Über unsere Online-Formulare können Sie alle Unterlagen bequem in elektronischer Form hochladen.

    Um den Eintritt des Versicherungsfalls nachzuweisen, benötigen wir – abhängig vom jeweiligen Stornierungsgrund – verschiedene Unterlagen. Bitte reichen Sie für die häufigsten versicherten Gründe die folgenden Nachweise ein:
    • Akute oder schwere Erkrankung oder Unfall: ein ausführliches ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten
    • Psychische Erkrankung: ein ausführliches Attest von einem Facharzt bzw. einer Fachärztin für Psychiatrie.
    • Todesfall: eine Kopie der Sterbeurkunde
    • Schwangerschaft: eine ärztliche Bescheinigung mit Datum der Feststellung oder bei Schwangerschaftskomplikationen ein ausführliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten 
    • Arbeitsplatzwechsel: eine Kopie der Kündigungsbestätigung des bisherigen Arbeitgebers und eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages
    • Kündigung durch den Arbeitgeber: eine Kopie der Kündigungsbestätigung mit Angabe des Kündigungsgrundes
    • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit: den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit sowie eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags
    • Schaden am Eigentum: eine Polizeimeldung, eine Schadenmeldung des Gebäudeversicherers oder einen ähnlichen Nachweis ein.

    Für ärztliche Bescheinigungen nutzen Sie bitte wenn möglich unseren Vordruck (Ärztliche Bescheinigung (PDF)). Selbstverständlich akzeptieren wir in der Regel auch andere ärztliche Atteste, sofern alle für uns relevanten Informationen daraus hervorgehen. Insbesondere bei akuten Krankheitsfällen ist dies meist ausreichend.

    Bitte achten Sie bei Ansprüchen aus der Auslandskrankenversicherung darauf, dass die eingereichten Unterlagen die folgenden Informationen klar und vollständig enthalten:
    • Name der behandelten Person(en)
    • Diagnose/Krankheitsbezeichnung sowie die Behandlungsdaten
    • Angabe der einzelnen ärztlichen Leistungen und der jeweiligen Kosten
    • Rezepte/ärztliche Verordnungen: Angabe des verordneten Medikaments, Kosten und Stempel der Apotheke
Wie kann ich im Notfall Hilfe erreichen?
  • 24-Stunden-Notfall-Service im Urlaub

    Im Notfall während Ihres Urlaubs ist unser 24-Stunden-Notfall-Service jederzeit für Sie da. Wenn Sie vor Ort sofortige Unterstützung benötigen, rufen Sie einfach unsere rund um die Uhr erreichbare Notfall-Hotline an. Unsere geschulten Mitarbeiter helfen Ihnen schnell, unkompliziert und zuverlässig.

URV – Ihre Reiseversicherung

Als Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und Sparkassen bieten wir Ihnen seit 2001 Schutz für Ihren Urlaub. Über 4,5 Millionen Versicherte haben uns bislang ihr Vertrauen geschenkt. Egal, ob Sie eine Reise stornieren müssen oder im Urlaub krank werden – Ihren Rechnungen können Sie uns rund um die Uhr einreichen.