Achtung:
Was kostet der COVID-Zusatzschutz für meine Reiseversicherung?
COVID-19 Protect plus ab 4,00 €
Am Beispiel erklärt: In diesen Fällen schützt Sie COVID-19 Protect plus
Sie sind noch nicht bei uns versichert?
Fragen und Antworten zum URV COVID-19 Protect plus
- Bis wann kann ich den COVID-Zusatzschutz abschließen?
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Unseren Tarif COVID-19 Protect Plus können Sie taggleich zusammen mit einer unserer Rücktrittsversicherungen abschließen. Die Kombination dieser Tarife kann nur vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reise-Antritt abgeschlossen werden.
Haben Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht? Dann ist der Abschluss der Versicherung nur am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage möglich.Sollten Sie bereits im Vorfeld bei uns mit einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung oder einem Jahres-Travel-Paket abgesichert sein, können Sie den Ergänzungstarif bis spätestens 30 Tage vor Reise-Antritt hinzubuchen. Auch hier gilt: Wenn Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht haben, ist der Abschluss der Versicherung nur am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage möglich.
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- Wie lange gilt die Corona-Versicherung?
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Die COVID-19-Reiseversicherung ist für eine private Reise mit einer geplanten Reisedauer von maximal 56 Tagen gültig.
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- Kann ich die COVID-19 Protect plus auch ohne URV-Reiseversicherung buchen?
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Leider nein. Den COVID-Ergänzungstarif können Sie nur nutzen, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung oder ein Travel-Paket der URV abgeschlossen haben.
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- Wer zählt zu meinen Risikopersonen?
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Zu Ihren Risikopersonen zählen wir zum Beispiel
- Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner
- Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkel
- Schwiegereltern, Schwiegersöhne und –töchter
- Stiefeltern / -kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder
Eine komplette Aufstellung der Risikopersonen finden Sie in Ihrem Bedingungswerk der Reiserücktrittskosten-Versicherung.
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- Was ist, wenn ich oder eine meiner Risikopersonen an Corona erkranke und wir unsere Reise stornieren müssen?
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Wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem Reiseanbieter ab.
Die entstehenden Kosten für eine Stornierung müssen Sie zunächst vorauszahlen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Belege mit den kompletten Buchungsunterlagen, dem Versicherungsnachweis und einen Beleg bei uns ein, aus dem das Erkrankungsdatum und die Diagnose COVID-19 hervorgeht. Das kann ein ärztlicher Attest, ein Laborbefund oder behördliche Bestätigungen der Erkrankung sein. Sollten Sie individuell und persönlich angeordnet in Quarantäne müssen, können Sie uns diese durch einen behördlichen Beleg über die Dauer und den Grund der Quarantäne nachweisen.
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- Was ist, wenn ich oder eine meiner mitreisenden Risikopersonen eine Quarantäne angeordnet bekomme und wir die Reise stornieren müssen?
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- Ich bin bereits über eine Kreditkarte bei der URV für den Fall eines Reiserücktritts versichert. Kann ich mich zusätzlich auch gegen eine COVID-Erkrankung versichern?
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Das kommt darauf an. Wichtig ist zum einen, dass Sie Besitzer einer Kreditkarte Gold oder Platinum (Visa und MasterCard) sind. Zum anderen ist notwendig, dass die in der Kreditkarte enthaltene Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der URV besteht.
In unserer Übersicht können Sie vorab feststellen, ob Ihre Sparkasse dabei ist:
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Unsicher, wie Sie sich beispielsweise bei Krankheit verhalten sollen? Bei Fragen hilft Ihnen vor Ihrem Urlaub unser Stornokompass weiter.
Ihnen ist im Urlaub tatsächlich was zugestoßen? Unser Notfall-Service unterstützt Sie bei den nächsten Schritten – rund um die Uhr.
Zurück Zuhause? Wenn Kosten angefallen sind, können Sie nach Ihrem Urlaub den Schaden ganz einfach über unsere Online-Formulare nutzen. Wir erstatten dann Ihre Aufwände.