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    Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung

    Die wichtigsten Informationen im Überblick. Finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen!

    • Sie haben weiteren Informationsbedarf?
    • Unsicher, ob Sie das passende Produkt im Auge haben?
    • Ist Ihr spezieller Fall abgedeckt?

Was wollen Sie über die URV-Reiserücktrittsversicherung wissen?

Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ, noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Reiserücktrittsversicherung.
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für mich?
  • Es kann immer mal was dazwischenkommen. Gerade wenn Sie Ihren Urlaub bereits lange im Voraus buchen, sind mögliche Änderungen nicht absehbar. Damit Sie nicht auf hohen Stornokosten sitzenbleiben, ist eine Reiserücktrittsversicherung der optimale Reiseschutz für Ihre private oder geschäftliche Reise.
Was übernimmt die URV-Reiserücktrittsversicherung?
  • Unsere Reiserücktrittsversicherung sichert Sie ab, sollten Sie vor Reiseantritt einen Unfall erleiden oder krank werden. Auch wenn Sie schwanger werden oder den Arbeitsplatz wechseln (müssen), können Sie sich auf unsere Reiserücktrittsversicherung verlassen. Aber auch Angehörige und Reisegefährten sind abgesichert.
Was übernimmt die URV-Reiserücktrittsversicherung nicht?
Was sind Risikopersonen?
  • Der Begriff bezeichnet Personen, die neben Ihnen selbst als versichertem Kunden den Antritt der gebuchten Reise gefährden könnten, etwa Angehörige oder Lebensgefährten. Bei uns zählen aber auch Reisegefährten dazu – sofern Sie gemeinsam gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn Sie mit mehr als sechs Personen gemeinsam verreisen. In diesem Fall umfasst die Bezeichnung "Risikopersonen" nur noch
    • die jeweiligen Angehörigen.
    • die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person.
    • die Betreuungsperson des Versicherten.
Einmal- oder Jahrespolice? Welche Absicherung ist für mich am besten?
  • Sollten Sie mehr als einmal im Jahr verreisen, kann sich ein Jahresschutz schon für Sie lohnen. Jahres-Policen bieten zudem hilfreiche Zusatzleistungen und Vorteile, wie beispielsweise
    • Einschluss aller Schiffsreisen ohne Kostengrenze bis zu 10.000 Euro
    • Ausschluss des Selbstbehalts bei allen Reisen
    • 24h-Notfall-Service: weltweiter gebührenfreier 24-Stunden-Notruf-Service
    • Zahlung der Bergungskosten
    • Beschaffung von Ersatzpräparaten
    • Übernahme der Versandkosten
    • Hilfe bei Beschaffung eines Anwaltes/Dolmetschers
    • Kostenerstattung für eine Gepäckrückholung bis maximal 100 Euro
Bis wann muss ich meine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.
Ab wann kann ich als Familie buchen?
  • Unser Familien-Tarif gilt für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Geschlecht. Darüber hinaus können Sie Ihre Kinder mitversichern. Dabei ist es egal, wie viele eigene Kinder mitfahren und ob es sich dabei um leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Maximal können Sie 6 Kinder mitversichern.
    Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder nur mitversichert werden können, solang diese jünger als 21 Jahre sind. Bei der Tarifauswahl ist das Alter der ältesten zu versichernden Person maßgeblich.
Welchen Betrag deckt die Reiserücktrittsversicherung maximal ab?
  • Unabhängig davon welche Versicherung greift, ob Einzel-, Familien- oder Objektschutz, beträgt die Höchstversicherungssumme 20.000 Euro.
Was ist Leistungsfreiheit?
  • Leistungsfreiheit bedeutet, dass wir berechtigt sind, die Versicherungsleistung aus bestimmten Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind Sie also nicht abgesichert. Die Leistungsfreiheit ergibt sich beispielsweise für Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses oder zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt sind; oder für Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Kann ich mir die Tarifdetails und Versicherungsbedingungen herunterladen?
Was gilt als Gruppenreise?
  • Nach unseren Versicherungsbedingungen reisen Sie immer dann als Gruppe, wenn Sie mit 10 Personen oder mehr aufbrechen. Dabei spielt es keine Rolle, wohin es geht oder welches Verkehrsmittel Sie dabei nutzen.
Was ist die Untergrenze für die Versicherung einer Gruppe?
  • Wichtig ist, dass Sie nach unserem Verständnis eine Gruppe bilden, also mit mindestens 10 Personen verreisen. Ansonsten brauchen Sie sich über Anzahl der Teilnehmer keine Sorge machen  – der kleine Klub oder der große Verein sind alle gleichermaßen versichert. Auch Schulklassen die Klassenfahrten planen, können Ihre Gruppenreisen mit unserer Reiserücktrittsversicherung für Gruppen problemlos versichern.
Gibt es eine Obergrenze für die Gruppen-Reiseversicherung?
  • Wenn Ihre Reisegruppe etwas größer ist, brauchen Sie sich auch keine Gedanken machen – Eine Obergrenze für unsere Gruppen-Reiseversicherung gibt es nicht.
Besteht eine Altersgrenze der Gruppenteilnehmer?
  • Nein, es besteht keine Altersgrenze. Bei uns sind Studenten- und Seniorengruppen richtig versichert. Lediglich für Teilnehmer, die bereits 65 Jahre alt sind, existiert ein eigener Tarif.
Welche Gruppen-Reisen sind abgedeckt?
  • Die Versicherung umfasst alle Urlaubsreisen für Gruppen, inklusive Schiffsreisen, bis maximal 31 Tage. Dabei ist es egal, wohin Sie reisen. Unseren Versicherungsschutz genießen Sie an allen Orten weltweit.
Was gilt als Objekt?
  • Als Objekt bezeichnen wir gebuchte Mietobjekte wie zum Beispiel
    • Ferienhäuser, -wohnungen
    • Wohnmobile 
    • Mietwagen
    • Hausboote
    • gecharterte Jachten
    • Autoreisezüge und Fähren (gebuchte Plätze)
     
Wann ist der Objektpreis entscheidend?
  • Wenn sich der Reisepreis vor allem durch die Kosten für das Objekt ergibt, also zum Beispiel durch Ihr Ferienhaus, spielt die Anzahl der Reisenden keine Rolle mehr. Für den Abschluss des Objektsschutzes ist dann nur noch der Preis des Objekts wichtig.
Ab wann gilt der Familien-/Objekttarif?
  • Wenn Sie zum Beispiel ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Wohnmobil oder ein Hausboot ohne An- oder Abreise gemietet haben, können Sie den URV Objekttarif abschließen.

Ihr kompetenter Partner in Sachen Reiseversicherung

Für Ihren Bedarf: Unsere Produkte umfassen Reiserücktritt, Auslands­krankenversicherung und ganze Reiseversicherungspakete, mit denen Sie komplett abgesichert sind. Bei uns finden Singles und andere Einzelreisende, Familien oder Gruppen – ob Verein oder Freundeskreis – die passende Absicherung. Mit der Reiserücktritts­versicherung sind Sie bestens abgesichert und brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, falls doch mal eine Stornierung nötig wird.
Hier ist Ihr Urlaub in besten Händen!
 

URV – Ihre Reiseversicherung

Als Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und Sparkassen bieten wir Ihnen seit 2001 Schutz für Ihren Urlaub. Über 4,0 Millionen Versicherte haben uns bislang ihr Vertrauen geschenkt. Egal, ob Sie eine Reise stornieren müssen oder im Urlaub krank werden – Ihren Rechnungen können Sie uns rund um die Uhr einreichen.