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    Fragen und Antworten zu den Reiseversicherungspaketen der URV

    Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um Ihre Fragen zu beantworten.

    • Sie suchen noch nach Versicherungsfakten?
    • Ihnen ist nicht klar, ob Sie die richtige Variante im Sinn haben?
    • Wollen Sie klären, ob der betreffende Fall enthalten ist?

Was wollen Sie über die URV Reiseversicherungspakete wissen?

Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Reiseversicherungspakete.
Wo gelten die Travel-Pakete?
  • Wo auch immer es Sie hinzieht – Europa, Amerika, Australien, Asien oder Afrika – mit den Travel-Paketen der URV sind sämtliche Urlaubsreisen weltweit abgesichert. Und die Meere und Ozeane dazwischen decken Sie ebenfalls mit Ihrem Reiseschutzpaket ab, falls Sie zu einer Kreuzfahrt aufbrechen wollen.
Bis wann muss die Versicherung abgeschlossen werden?
  • Der Abschluss der Travel-Pakete ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Sollten Sie kurzfristiger buchen, müssen Sie natürlich nicht unversichert zur Reise antreten. Bei Last-Minute-Buchungen, also 29 Tage vor Reisebeginn, können Sie den Versicherungsschutz bis 7 Tage nach der Buchung Ihrer Reise abschließen.
Können Geschäftsreisen auch versichert werden?
  • Ja, mit dem Travel-Jahres-Paket plus besteht auch die Möglichkeit für alle, die beruflich viel unterwegs sind, ihre Geschäfts- oder Dienstreisen abzusichern.
Welche Reisearten sind mit den Travel-Paketen abgesichert?
Welche Reisedauer kann mit den Travel-Paketen abgedeckt werden?
  • Die Travel-Pakete können Sie für eine maximale Reisedauer von 56 Tagen abschließen.
Was gilt als Gruppenreise?
  • Nach unseren Versicherungsbedingungen liegt eine Gruppenreise dann vor, wenn Sie mit einer Gruppe ab zehn Personen aufbrechen. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Tour Sie hinführt oder welches Verkehrsmittel Sie nutzen.
Was ist die Untergrenze für die Versicherung einer Gruppe?
  • Die Mindestzahl der Reisenden beträgt 10 Personen. Ansonsten brauchen Sie sich über Anzahl der Teilnehmer keine Sorge machen, der kleine Klub oder der große Verein sind alle gleichermaßen versichert.
Gibt es eine Obergrenze für die Gruppen-Reiseversicherung?
  • Wenn Ihre Reisegruppe etwas größer ist, brauchen Sie sich auch keine Gedanken machen – Eine Obergrenze für unsere Gruppen-Reiseversicherung gibt es nicht.
Besteht eine Altersgrenze der Gruppenteilnehmer?
  • Nein, es besteht keine Altersgrenze. Bei uns sind Studenten- und Seniorengruppen richtig versichert. Lediglich für alle Teilnehmer einer Gruppenreise, die bereits 65 Jahre alt sind, existiert ein eigener Tarif.
Was ist sonst bei einer Gruppenreise zu beachten?
  • Bitte reichen Sie uns bei der Antragstellung eine Liste aller Reisenden mit ein. So wissen wir, wer versichert werden soll.
Was ist nicht versichert?
  • Nicht versichert sind unter anderem:
    • Krankheiten, die als psychische Reaktion auf bestimmte Ereignisse aufgetreten sind
    • Verlust bei Prothesen aller Art
    • Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reisebehandelt worden sind
    • auf Sucht beruhende Krankheiten/Unfälle und deren Folgen
    • Kosten für entgangene Urlaubsfreuden
    • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen
    • Schäden durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
    • Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren
    • Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder aus Anlass des Versicherungsfalles in arglistiger Absicht versucht hat, den Versicherer zu täuschen
    Alle Ausschlüsse finden Sie detailliert beschrieben in unseren  Versicherungsbedingungen.
Wann besteht Leistungsfreiheit?
  • Leistungsfreiheit ergibt sich z. B. für Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen. Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen
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URV – Ihre Reiseversicherung

Als Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und Sparkassen bieten wir Ihnen seit 2001 Schutz für Ihren Urlaub. Über 4,0 Millionen Versicherte haben uns bislang ihr Vertrauen geschenkt. Egal, ob Sie eine Reise stornieren müssen oder im Urlaub krank werden – Ihren Rechnungen können Sie uns rund um die Uhr einreichen.

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Für Ihren Bedarf: Unsere Produkte umfassen Reiserücktritt, Auslands­krankenversicherung und ganze Reiseversicherungspakete, mit denen Sie komplett abgesichert sind. Bei uns finden Singles und andere Einzelreisende, Familien oder Gruppen – ob Verein oder Freundeskreis – die passende Absicherung. Mit der Reiserücktritts­versicherung sind Sie bestens abgesichert und brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, falls doch mal eine Stornierung nötig wird.
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