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Krank im Urlaub:

Darauf sollten Sie achten

 Lesezeit: 4 Minuten

Endlich Urlaub! Wochenlang haben Sie geschuftet, kein Meeting ausfallen lassen und sind kaum einen Tag krank gewesen. Das Übergabe-Dokument ist fertig und alle ihre Teammitglieder sind gebrieft. Jetzt steht dem Urlaub nichts mehr im Weg. Zufrieden lassen Sie sich nach Ihrem letzten Arbeitstag ins Bett fallen und schlafen voller Vorfreude ein.
Am nächsten Morgen dann das bittere Erwachen: der Hals kratzt, die Nase ist zu und die Glieder schmerzen. Das kann doch nicht wahr sein! Im Urlaub krank zu sein wünscht sich niemand. Denn ob Balkonien, längere Flugreise oder Schnorcheltrip – mit Schnupfen oder Kopfschmerzen lassen sich die Urlaubspläne nicht wie gedacht angehen. 
Krank im Urlaub
Krank im Urlaub – Was auch als „Leisure Sickness“ bezeichnet wird, beschreibt ein Phänomen, das viele Menschen plagt: Immerhin waren rund 22 Prozent schonmal von der Freizeitkrankheit betroffen.
Aber was steckt dahinter? Einfach gesagt: Verausgabung vor dem Urlaub führt zu Stress und damit zur Schwächung des Immunsystems. Gerne vergessen wir, dass Arbeitswochen kein Sprint sind, sondern ein Langstreckenlauf. Nehmen Sie sich ein Beispiel an einem Marathon-Läufer: Würde dieser einen Marathon im Sprint zurücklegen, würde sein Körper versagen. Beim Training legt er darum Pausen ein, damit sein Körper regenerieren kann. Eine ausgewogene Ernährung ist ebenfalls wichtig. Und das gilt nicht nur für den Marathon-Läufer.
Abgesehen von einer gesunden Work-Life-Balance gibt es jedoch noch mehr, was Sie tun können, um dem Krankwerden im Urlaub vorzubeugen. Recherchieren Sie, ob für Ihr Urlaubsziel Reiseimpfungen empfohlen werden und lassen Sie sich rechtzeitig, bevor es losgeht, impfen.
Für alle Fälle ist es außerdem ratsam eine gut ausgestattete Reiseapotheke dabeizuhaben – gerade für Aufenthalte im Ausland. Kopfschmerztabletten und Nasenspray gehören hier genauso rein wie zum Beispiel Elektrolyte und Pflaster. Auch sollten Sie wichtige Dokumente, wie Ihre Krankenkassenkarte, immer parat haben.

Gilt meine Krankenversicherung im Ausland?

Entwickelt sich der Schnupfen im Urlaub dann doch zur fiebrigen Grippe kann auch ein Gang zum Arzt oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden. Kümmern Sie sich deswegen schon im Vorfeld darum, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten im Ausland übernimmt. Denn sonst gesellt sich zum Ärger über das Kranksein im Urlaub auch noch der Schreck über hohe Kosten, die zu zahlen sind.
Hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gilt in vielen Ländern normal weiter.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Krankenschutz an Ihrem Reiseziel gültig ist, können Sie sich hier informieren.
  • Auslandskrankenschein für Reisen in die Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina
  • Grundsätzlich gilt im Ausland ein besserer Schutz für Reisende mit einer privaten Krankenversicherung (PKV), die in der Regel für ganz Europa greift.
  • Für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, unabhängig vom Reiseziel, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
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Was ist ein Aus­lands­kranken­schein?

In den meisten Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Für Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina brauchen Sie jedoch einen Auslandskrankenschein. Dieser weist den Versicherungsschutz für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und weitere medizinisch notwendige Leistungen nach. Der Auslandskrankenschein gilt in der Regel für die Dauer einer einzelnen Reise. Aber auch Jahresverträge sind möglich.

 

Krank in den Urlaub fahren

Sind Sie bereits vor der Abreise erkrankt, sollten Sie abwägen, ob Sie die Reise tatsächlich antreten möchten und können. Denn als angestellte Person tragen Sie eine gewisse Verantwortung. In der Regel gilt: Grundsätzlich können Sie in den Urlaub fahren, solange die Reise nicht den Genesungsprozess hindert. Sprechen Sie dennoch mit Ihrer Abteilungsleitung darüber. Ihre Reisefähigkeit können Sie sich ggf. von einem Arzt oder einer Ärztin bescheinigen lassen. Recherchieren Sie außerdem die medizinische Versorgungslage in Ihrem Zielland. Füllen Sie Ihre Reiseapotheke mit den notwendigen Medikamenten. Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, nehmen Sie außerdem eine Schutzmaske mit, um die Ansteckungsgefahr für andere zu minimieren.

Sollten Sie sich entscheiden, die Reise zu stornieren: Mit einer Reiserücktrittsversicherung bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Wichtig ist natürlich, dass sie diese rechtzeitig (bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt) abgeschlossen haben. Alle URV-Kunden mit einem entsprechenden Versicherungsschutz können zusätzlich den Stornokompass in Anspruch nehmen, der Beratung zu allen Fragen rund um Stornierung bietet.

Im Urlaub krank werden

Im Urlaub ist das Letzte, woran man denken möchte, ein Arztbesuch. Trotzdem ist eine angemessene Behandlung wichtig. Je nach Schwere der Krankheit können Sie alternativ auch einen Rücktransport in die Heimat veranlassen. URV-Kunden mit einer Auslandsreisekrankenversicherung oder einem Reiseversicherungspaket profitieren außerdem von der digitalen Sprechstunde, mit der Sie aus dem Ausland Kontakt zu Ärzt*innen in Deutschland aufnehmen können.

Für alle Arbeitnehmenden: Werden Sie während Ihrer Reise krank, melden Sie dies, wie üblich am 1. Tag der Abteilungsleitung. Als angestellte Person haben Sie eine Meldepflicht und diese kommt Ihnen sogar zugute. Denn wenn Sie im Urlaub krankgeschrieben sind, werden Ihnen Ihre Urlaubstage nicht angerechnet. Lassen Sie sich deswegen auch im Ausland vom Arzt oder der Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben.

Was zu tun ist, wenn Sie vor oder im Urlaub krank werden:

Vor dem Urlaub krank

Vor dem Urlaub krank:

 

  • Reisefähigkeit bescheinigen lassen
  • Medizinische Versorgungslage im Zielland checken
  • Reiseapotheke füllen
  • Schutzmaske einpacken
Im Urlaub krank

Im Urlaub krank:

 

  • Am 1. Tag der Krankheit dem Arbeitgeber melden
  • Krankheit vom Arzt oder der Ärztin bescheinigen lassen
  • Behandeln lassen
  • Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen
  • Ggf. einen Rücktransport veranlassen

Nach dem Urlaub

Sind Sie vor oder während Ihrer Reise krank geworden, war der Urlaub garantiert nicht so erholsam, wie erhofft. Da Ihnen Ihre Urlaubstage zustehen, können Sie diese zurückbekommen. Urlaubstage, an denen Sie arbeitsunfähig waren, dürfen in Absprache mit dem Arbeitgeber darum nachgeholt werden. Außerdem ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, mit Ihnen gemeinsam einen geeigneten Zeitpunkt für die nachzuholenden Urlaubstage zu finden.
 

Rundum abgesichert den Urlaub genießen!

Die Auslandsreise-Krankenversicherung sichert Sie bei Krankheiten und Unfällen im Ausland ab.

URV – Ihre Reiseversicherung

Als Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und Sparkassen bieten wir Ihnen seit 2001 Schutz für Ihren Urlaub. Über 4,0 Millionen Versicherte haben uns bislang ihr Vertrauen geschenkt. Egal, ob Sie eine Reise stornieren müssen oder im Urlaub krank werden – Ihren Rechnungen können Sie uns rund um die Uhr einreichen.