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    Fragen und Antworten zur Auslandskrankenversicherung

    Wenn Sie bei den Reisevorbereitungen auch an Gesundheitsfragen denken, sind Sie bei der URV richtig!

    • Städtetour, Erholungsurlaub oder Weltreise – Ist meine spezielle Reise versorgt?
    • Was ist bei Terminen und Zeiträumen zu beachten?

Fragen und Antworten zur Auslands­reise­kranken­versicherung

Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ, noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Reisekrankenversicherung.
Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?
  • Treffen Sie in aller Ruhe Ihre Entscheidung, denn ein Abschluss der Auslandskrankenversicherung ist bis zum Abreisetag möglich – Sie können auch direkt online abschließen. Falls Sie also schon mit dem Gedanken an eine zweite Reise spielen, warten Sie den Entschluss ab und entscheiden Sie sich kurzfristig für den Jahresschutz.


Welche Reisedauer ist versichert?
  • Die URV Auslandskrankenversicherung sichert alle Reisen im Jahr bis zu einer Dauer von 56 Tagen ab.
Gibt es eine Altersgrenze für die Auslandskrankenversicherung?
  • Eine Altersgrenze gibt es nicht. Reisende jeden Alters können sich mit der URV Auslandskrankenversicherung absichern. Allerdings gelten für Reisende ab 65 Jahren spezielle Tarife.
Für welche Reisen gilt der Reisekrankenschutz?
  • Mit dem Reisekrankenschutz der URV sind sämtliche Urlaubsreisen weltweit abgesichert, inklusive Schiffsreisen.
Wo gilt der Reisekrankenschutz?
  • Wo auch immer es Sie hinzieht – Europa, Amerika, Australien, Asien oder Afrika – mit der Auslandsreisekrankenversicherung der URV sind sämtliche Urlaubsreisen weltweit abgesichert. Und die Meere und Ozeane dazwischen ebenfalls, falls Sie zu einer Kreuzfahrt aufbrechen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Auslandskrankenversicherung?
  • Bei den Auslandsreise-Krankenversicherungen brauchen Sie sich keine Gedanken über einen Selbstbehalt machen, er existiert einfach nicht.
Wann besteht Leistungsfreiheit?
  • Wenn Sie für die Behandlung einer Krankheit oder von Unfall-Folgen verreisen, sind diese Behandlungen selbst nicht von der Versicherungen abgedeckt. In diesem Fall sprechen wir von Leistungsfreiheit, also einer Situation, in denen wir als Versicherer keine Leistungen erbringen können.
Was übernimmt die URV-Auslandskrankenversicherung nicht?
  • Nicht versichert sind unter anderem:
    • Krankheiten oder Unfallfolgen die Grund für eine Reise waren
    • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen
    • Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde. Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert
    Alle Versicherungsbedingungen und Tarifdetails finden Sie im Versicherungsschein. Alle Produkt-Infos zusammengefasst gibts im Informationsblatt.

Ihr kompetenter Partner in Sachen Reiseversicherung

Für Ihren Bedarf: Unsere Produkte umfassen Reiserücktritt, Auslands­krankenversicherung und ganze Reiseversicherungspakete, mit denen Sie komplett abgesichert sind. Bei uns finden Singles und andere Einzelreisende, Familien oder Gruppen – ob Verein oder Freundeskreis – die passende Absicherung. Mit der Reiserücktritts­versicherung sind Sie bestens abgesichert und brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, falls doch mal eine Stornierung nötig wird.
Hier ist Ihr Urlaub in besten Händen!
 

URV – Ihre Reiseversicherung

Als Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und Sparkassen bieten wir Ihnen seit 2001 Schutz für Ihren Urlaub. Über 4,0 Millionen Versicherte haben uns bislang ihr Vertrauen geschenkt. Egal, ob Sie eine Reise stornieren müssen oder im Urlaub krank werden – Ihren Rechnungen können Sie uns rund um die Uhr einreichen.