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Basis-Schutz für Objekte | Basis-Schutz für Objekte | Comfort-Schutz für Objekte | Comfort-Schutz für Objekte |
Ihr einmaliger Beitrag | €einmalig für alle Reisenden insgesamt | €einmalig für alle Reisenden insgesamt | €einmalig für alle Reisenden insgesamt | €einmalig für alle Reisenden insgesamt |
Tarifleistungen | ||||
Selbstbehalt
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20 % Selbstbehalt | kein Selbstbehalt | 20 % Selbstbehalt | kein Selbstbehalt |
Absicherung von Stornokosten
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Absicherung von Umbuchungskosten
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Reiseabbruch
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Was ist abgesichert?
Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Schwangerschaft – viele Gründe können Ihren Reiseantritt verhindern. Wenn Sie wissen wollen, welche Fälle abgesichert sind, finden Sie hier eine Auswahl von Ereignissen, in denen die URV Reiserücktrittsversicherung einspringt:
- unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- unerwartete Organspende
- Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
- Beginn einer Ausbildung nach der Schulzeit
- Schwangerschaft oder plötzliche Adoption eines Kindes
Was ist nicht abgesichert?
Umgekehrt gibt es auch Dinge, die wir leider nicht abdecken können und die somit nicht in der Versicherung enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind
- Kosten für entgangene Urlaubsfreuden, wenn Sie zum Beispiel einen Ausflug, einen Opernabend oder den Besuch eines Fußballspiels mitgebucht haben, der ebenfalls ausfällt
- Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren – also beispielsweise eine Unfallverletzung wie ein gebrochenes Bein, die länger ausheilen muss
Fragen und Antworten zur URV Reiserücktrittsversicherung
Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Reiserücktrittsversicherung.
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Was gilt als Objekt?
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Als Objekt bezeichnen wir gebuchte Mietobjekte wie zum Beispiel
- Ferienhäuser, -wohnungen
- Wohnmobile
- Mietwagen
- Hausboote
- gecharterte Jachten
- Autoreisezüge und Fähren (gebuchte Plätze)
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Wann kann ich den Objekttarif abschließen?
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Wenn Sie zum Beispiel ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Wohnmobil oder ein Hausboot ohne An- oder Abreise gemietet haben, können Sie den URV Objekttarif abschließen.
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Wann ist der Preis des Objektes wichtig?
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Wenn sich der Reisepreis vor allem durch die Kosten für das Objekt ergibt, also zum Beispiel durch Ihr Ferienhaus, spielt die Anzahl der Reisenden keine Rolle mehr. Für den Abschluss des Objektsschutzes ist dann nur noch der Preis des Objekts wichtig.
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Kann ich mir die Tarifdetails und Versicherungsbedingungen herunterladen?
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Alle Versicherungsbedingungen und Tarifdetails finden Sie im Versicherungsschein. Alle Produkt-Infos zusammengefasst gibts in den Informationsblättern.
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Ihr kompetenter Partner in Sachen Reiseversicherung
Für Ihren Bedarf: Unsere Produkte umfassen Reiserücktritt, Auslandskrankenversicherung und ganze Reiseversicherungspakete, mit denen Sie komplett abgesichert sind. Bei uns finden Singles und andere Einzelreisende, Familien oder Gruppen – ob Verein oder Freundeskreis – die passende Absicherung. Mit der Reiserücktrittsversicherung sind Sie bestens abgesichert und brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, falls doch mal eine Stornierung nötig wird.
Hier ist Ihr Urlaub in besten Händen!